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NS-Justiz und Nachkriegsjustiz
An den Großverbrechen des NS-Regimes waren nicht nur NSDAP, SA und SS beteiligt. Auch der Staat mit seinen Institutionen wie beispielsweise Wehrmacht, Polizei und Justiz war Täter. Nach Kriegsende trat die Selbstrechtfertigung dieser Institutionen in den Vordergrund, während die Aufklärung ihrer Verbrechen in den Hintergrund geriet. Obwohl die Straf- und Militärgerichte zahllose Justizmorde verübten, ist kein einziger Richter wegen seiner ...

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